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Antigen-Schnelltests und PCR-Tests in Hann. Münden

Unser ASB-Corona-Testzentrum

Der ASB-Kreisverband Göttingen-Land betreibt derzeit ein Corona-Testzentrum in Hann. Münden am Bahnhof. Dort werden Antigen-Schnelltests und PCR-Tests durchgeführt. Die Online-Anmeldung im Vorfeld für einen Testtermin ist zu empfehlen.

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Foto: ASB / Antje Schumacher
  • Online-Anmeldung erforderlich

Sie finden unter www.testzentrum-muenden.de alle freien Termine zum Onlinebuchen eines Antigen-Schnelltests (PoC-Antigentest) oder eines PCR-Tests. Um einen reibungs- und möglichst kontaktlosen Ablauf zu ermöglichen, ist eine vorherige Onlineanmeldung zu empfehlen.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9-17 Uhr sowie Samstag und Sonntag 9-14 Uhr - im Ausnahmefall telefonisch unter 05541/9052-25 (Hann. Münden).

  • Anmeldebogen (PDF) aus der E-Mail ausgedruckt mitbringen

Nach der erfolgreichen Online-Anmeldung, bekommt man an die angegebene E-Mail-Adresse eine Anmeldebestätigung mit einem angefügten PDF-Anmeldebogen. Dieser muss ausgedruckt und unterschrieben zum Termin mitgebracht werden. Außerdem benötigt jede Person einen Lichtbildausweis/Personalausweis und es ist eine Maske mit dem Standard FFP2, welche vor Ort bis auf den Zeitraum der Testdurchführung zu tragen ist. Bei einem PCR-Test benötigt man noch zusätzlich die Krankenkassenkarte. 

  • Zugang zum Testzentrum symptomfrei (laut Testverordnung)

Der Zugang zum Testzentrum muss in der Regel - laut Testverordnung - symptomfrei erfolgen. Zum gebuchten Zeitpunkt besucht man das Testzentrum und checkt an der ausgeschilderten Anmeldung mit den persönlichen Daten ein (Anmeldebogen mit QR-Code aus der Anmelde-E-Mail).

  • Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) und PCR-Tests

Wir führen in unserem Testzentrum Antigen-Schnelltests und PCR-Tests durch, die derzeit vorwiegend in Rachen abgenommen werden – auch ein Nasenabstrich ist möglich. 

  • Antigen-Schnelltests / Bürgertests

Die Testverordnung (Änderung) seit 25. November 2022 besagt, dass die Bürgertests (Schnelltests), die für 3 Euro angeboten wurden, wegfallen. Diese 3-Euro-Schnelltests konnte man bislang machen, wenn die Corona-Warn-App rot angezeigt hat, man eine Veranstaltung oder einen älteren Verwandten besucht hat. Aus dem Bundesgesundheitsministerium heißt es, dass in diesen Fällen ein Selbsttest aus dem Supermarkt oder der Drogerie ausreiche.

Die Änderung der Testverordnung zum 16. Januar 2023 besagt zudem, dass nun auch die bislang kostenlose Option "Freitesten" wegfällt.
D. h. es fällt der Anspruch auf kostenlosen Bürgertest weg für Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“).
 
Kostenlose Schnelltests gibt es somit zusammenfassend  laut der aktuell gültigen Testverordnung weiterhin für bestimmte Gruppen, dazu zählen Krankenhaus- und Pflegeheim-Besucher, wer selbst ins Krankenhaus muss, pflegende Angehörige, Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Menschen mit Behinderung und deren Betreuungskräfte. Für medizinisches Personal, das sich vor Wiederaufnahme seiner Tätigkeit testen lassen muss, besteht weiterhin der Anspruch auf Testung.
Dafür sind Nachweise oder eine Selbstauskunft erforderlich. 
In anderen Fällen kostet der Schnelltest 15 Euro. 

  • Testverordnung und Test-Auswahl-Optionen

Die Testverordnung und die möglichen Test-Auswahl-Optionen (Antigen-Schnelltest (auch Poc-Test genannt) / PCR-Test / kostenfrei oder kostenpflichtig) findet man auf der Homepage des Testzentrums nach der Online-Terminwahl: www.testzentrum-muenden.de 

  • PCR-Tests

Wir führen auch PCR-Tests durch auf Grundlage der aktuellen Testverordnung in unserem ASB-Testzentrum in Hann. Münden am Bahnhof. Je nach vorliegendem Fall (Nachweis erforderlich) ist der PCR-Test kostenfrei oder kostenpflichtig. Bitte Personalausweis und Krankenkassenkarte mitbringen und bis zur Testabnahme eine FFP2-Maske tragen. 

Der PCR-Test ist kostenfrei (falls in der geltenden Testverordnung begründet) beispielsweise nach einem postiven Antigen-Schnelltest (postiver Schnelltest der nachweislich im Testzentrum durchgeführt wurde oder ein positiver Selbsttest, der mitgebracht wird) oder wenn die Ärztin/der Arzt eine Überweisung ausstellt für einen PCR-Test.

Der PCR-Test ist kostenpflichtig (60 Euro - Selbstzahler) beispielsweise als Nachweis für eine Urlaubsreise. 

  • Zahlung

Falls Sie einen kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test benötigen, können Sie diesen vor Ort in bar oder mit EC-Karte zahlen. 

  • Testen von Erwachsenen und Kindern möglich

Zusätzlich zu den Erwachsenen, können auch Kleinkinder und Kinder mit den Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests getestet werden. Die Probenentnahme erfolgt als Rachen- oder Nasenabstrich, je nachdem was das Kind besser akzeptiert.

Nach dem Test durch unsere geschulten ASB-Mitarbeiter dauert es etwa 20 Minuten bis das Testergebnis aussagekräftig ist. 

  • Testzertifikat des Antigen-Schnelltests aus PDF-Datei per E-Mail – 24 Stunden gültig

Das Testergebnis des Antigen-Schnelltest erhält man einige Zeit später als verschlüsselte PDF-Datei an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail. Um die Datei zu entschlüsseln geben Sie bitte in der Abfrage ihr bei der Anmeldung angegebenes Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ ein.

Das Testzertifikat des Antigen-Schnelltests ist 24 Stunden gültig, ab dem Zeitpunkt der Testdurchführung. In Ausnahmenfällen kann das Testzertifikat auch vor Ort ausgedruckt werden.

Das Zertifikat ist in deutscher Sprache sowie in Englisch und Französisch abgefasst.

Sollte es einmal der Fall sein, dass man das Testergebnis nicht erhält, bitte den Spam-Ordner im persönlichen E-Mailpostfach kontrollieren.

  • Testergebnis des PCR-Tests

Das Testergebnis des PCR-Test ist in der Regel nach der Testabnahme innerhalb von 24 Stunden (kann aber auch je nach Testauslastung bis zu 72 Stunden dauern) verfügbar per App. Eine Bedienungsanleitung zum Abrufen des Ergebnisses per App erhält man im Testzentrum und ist hier als PDF-Download verfügbar (siehe unten). Sie bekommen bei Testabnahme Ihren auf Sie abgestimmten Ausdruck mit Ihrem persönlichen Codes/QR-Code zum Abrufen des Testegebnisses.
Achtung: Sie erhalten eine E-Mail von ASB-Testzentrum, in der steht, dass Ihr PCR-Testergebnis nicht auswertbar ist. Diese E-Mail bitte ignorieren und das Ergebnis wie beschrieben per App abrufen - dort erhalten Sie das ausgewertete PCR-Testergebnis vom Labor in Göttingen. Die E-Mail ist nur versendet worden, da wir Ihre Daten zum PCR-Test in unser System übernommen haben, wir beim ASB aber nicht den PCR-Test auswerten, sondern das Labor in Göttingen. 

  • Verfahren bei einem positiven Testergebnis

Bei positiven Testergebnis auf den Coronavirus sind wir laut Infektionsschutzgesetz verpflichtet, es an das Gesundheitsamt zu melden, welches dann oftmals Kontakt mit der positiv getesteten Person aufnehmen wird.

Zudem sollte man als positiv Getestete/r den Hausarzt bzw. die Hausärztin kontaktieren. Diese können mitteilen, wo man unverzüglich einen PCR-Test machen kann/muss, um den positiven Schnelltest zu bestätigen - wie in unserem Testzentrum am Bahnhof in Hann. Münden. Nach Feierabend der Ärzte oder an den Wochenenden können Betroffene Informationen über die ärztliche Notdienstzentrale unter der Telefonnummer 116117 erhalten.

Ferner sollten private Kontakte weitgehend eingeschränkt werden.

  • Testergebnis in die Corona-Apps einlesen

Unser Testergebnis kann man auch in die bekannten Corona-Apps einlesen. Das ist über den QR-Code auf dem Zertifikat möglich.

  • Weitere Infos über das Testzentrum in Hann. Münden

Mehr über das Testzentrum in Hann. Münden (Videorundgang, Fotos etc.) erhalten Sie auf unserer Seite: Testzentrum Hann. Münden